Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der zur Zeit gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).Wir weisen darauf hin, dass wir verpflichtet sind, entsprechende Nachtdienst- bzw. Wochenendzuschläge abzurechnen (§2GOT). Auf alle von uns erbrachten Leistungen muss die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer erhoben und aufgeführt werden. Die für die tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen entstandenen Kosten sind grundsätzlich nach jedem Besuch bar oder per EC-Karte zu bezahlen.